Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht liegen meine Tätigkeitsschwerpunkte im
- Privaten Baurecht; u.a. Vertragsprüfungen, baubegleitende Rechtsberatung
- Nachbarschaftrecht
- Öffentliches Baurecht; z.B. Genehmigungsverfahren, Verwaltungsverfahren allgemein
- Architektenrecht; wie Honorarforderungen, Haftungsprobleme, Unterstützung in der Bauleitung
- Immobilienrecht, Vermittlung eines Sachverständigen, Notars, Grundstückkaufvertragsberatung.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch gerne in allen anderen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Angelegenheiten.