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Anwälte unterliegen, soweit eine Angelegenheit gerichtsanhängig ist, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach bestimmt sich die Vergütung des Rechtsbeistandes nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Wenn Sie mir diesen mitteilen, kann ich Ihnen darlegen welche Kosten auf Sie zukommen werden.

Außergerichtlich können die Kosten mittlerweile einvernehmlich vereinbart werden. Es kann somit zum Beispiel eine Stundenlohnvereinbarung oder Pauschale vereinbart werden. Beides richtet sich am konkreten Fall und dem zu erwartenden Zeitaufwand aus.

Für eine Erstberatung stehe ich Ihnen gerne ab netto 90,00 € zur Verfügung.

Rechtsanwalt Tim Schwarz | schwarz@baurechtsfragen.de